Garantiebedingungen der LEDVANCE GmbH für VIVARES Lichtmanagementsysteme gegenüber Unternehmern

(Stand: Juli 2024)

TABELLE 1a: GARANTIE FÜR VIVARES LICHTMANAGEMENTSYSTEME GEGENÜBER UNTERNEHMERN

GARANTIEZEITRAUM  SYSTEMPRODUKTE
7 Jahre
(bei Drehung der BIOLUX HCL CONTROL UNIT um insgesamt 7.200° pro Tag*)
VIVARES BIOLUX HUMAN CENTRIC LIGHTING
BIOLUX HCL-System von LEDVANCE, ausschließlich bestehend aus folgenden miteinander verbundenen BIOLUX HCL Systemkomponenten:

a) eine BIOLUX HCL CONTROL UNIT (Steuereinheit) sowie

b) bis zu 48 Leuchten, LED-Bänder, Sensoren des Typs
  • BIOLUX HCL PANEL und/oder
  • BIOLUX HCL DOWNLIGHT und/oder
  • BIOLUX HCL LED strip kit und/oder
  • VIVARES Bewegungssensor
* Durch unterschiedlich weite Drehungen der BIOLUX HCL CONTROL UNIT (Steuereinheit) im oder gegen den Uhrzeigersinn können verschiedene vorprogrammierte Lichtstimmungen ausgewählt werden. Die BIOLUX HCL CONTROL UNIT darf dabei insgesamt - sämtliche Bedienvorgänge zusammengerechnet - maximal 7.200° (entspricht 20 vollständigen 360°-Drehungen) pro Tag im oder gegen den Uhrzeigersinn gedreht werden. 

TABELLE 1B: GARANTIE FÜR VIVARES LICHTMANAGEMENT SYSTEME GEGENÜBER UNTERNEHMERN

GARANTIEZEITRAUM  SYSTEMPRODUKTE
(Produktfamilien)
7 Jahre
(Betriebsdauer gemäss Produktdatenblatt Spezifikation)
DALI LEUCHTEN

•     BIOLUX HCL PANEL
•     BIOLUX HCL DOWNLIGHT
•     PANEL INDIVILED
•     PANEL PERFORMANCE
•     PANEL COMFORT
•     PANEL FLEX
•     PANEL PROTECT
•     PANEL DIRECT-INDIRECT
•     LINEAR INDIVILED
•     DOWNLIGHT UGR < 19
•     SPOT GEN2
•     SURFACE FLAT
•     DAMP PROOF CLASSIC GEN2

DALI KOMPONENTEN
•     MANUAL CONTROL UNIT DALI-2
•     PUSH CONTROL UNIT DALI-2
•     FLEX CONTROL UNIT DALI-2
•     PUSHBUTTON COUPLER DALI-2
•     SENSOR DALI-2
 
ZIGBEE LEUCHTEN
•     PANEL INDIVILED
•     PANEL PERFORMANCE
•     PANEL DIRECT-INDIRECT
•     PANEL INDIVILED DIRECT
•     DOWNLIGHT UGR < 19

ZIGBEE KOMPONENTEN
•     VIVARES ZB CONTROL
•     VIVARES ZB COUPLER 220-240
•    VIVARES ZB SENSOR

TABELLE 2: INKRAFTTRETEN UND GARANTIEGEBIET

Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen: 1.Juli 2024
Garantiegebiet: Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschließlich des Vereinigten Königreichs (auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs) sowie folgende Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine

TABELLE 3: GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN

1. WAS MUSS BEI EINEM GARANTIEFALL EINGEREICHT WERDEN? 

Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs muss der Garantienehmer vor Ablauf des Garantiezeitraums (s. Tabelle 1a und 1b) folgende Dokumente an LEDVANCE bzw. die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft entweder per Post oder online einsenden:

a) Das Reklamationsformular (soweit online verfügbar) oder einfache schriftliche Mitteilung mit jeweils folgenden Pflichtangaben:
- Vor- und Nachname sowie gültige Postanschrift des Garantienehmers,
- bei LEDVANCE-Direktkunden zusätzlich die LEDVANCE-Kunden-Nr. des Garantienehmers
- Produktdetails des Garantieprodukts (insbes. Produktbezeichnung, Produktnummer (EAN) / Produkt Identcode (IC), gekaufte und reklamierte Menge)
- Reklamationsgrund

Für Garantiefälle innerhalb Deutschlands
Internet-Download-Link zum Reklamationsformular für den Postweg:
www.ledvance.de/garantie-reklamationsformular
 
Link zum Reklamationsformular für die Online-Reklamation:
www.ledvance.de/reklamation
 
Für Garantiefälle außerhalb Deutschlands  
Link zur Länderliste der LEDVANCE Landesgesellschaften, einschließlich der verfügbaren Reklamationsformulare: www.ledvance.de/garantie-laenderliste 
Sofern dort kein gesondertes Reklamationsformular verfügbar ist, genügt eine einfache schriftliche Mitteilung mit den vorgenannten Pflichtangaben an die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Gesellschaft unter ihrer in der Länderliste angegebene Adresse (siehe hierzu Ziffer 2 b) ii)).

b) eine Kopie bzw. Scan der Originalrechnung für das Garantieprodukt oder - nur bei LEDVANCE Direktkunden - eine Kopie des Original-LEDVANCE-Lieferscheins.

Die Rücksendung des defekten Garantieprodukts ist zunächst NICHT erforderlich:
Einer Rücksendung des defekten Garantieprodukts bedarf es nur nach Aufforderung durch LEDVANCE bzw. die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft. In diesem Fall ist das defekte Garantieprodukt vollständig, ausreichend frankiert und in bruchsicherer Verpackung per Post an die unten angegebene Adresse (unter 2) a) i) oder 2) b)) einzusenden.

2) AN WEN UND IN WELCHER FORM SIND DAS REKLAMATIONSFROMULAR UND DIE KOPIE DES RECHNUNGSBELEGES EINZUSENDEN? 

a) GARANTIEFÄLLE IN DEUTSCHLAND:
Bei Garantiefällen innerhalb Deutschlands kann die Geltendmachung eines Garantieanspruchs entweder per Post oder über das Online-Reklamationsformular erfolgen:
 
i) Einsendung per Postweg
Reklamationsformular unter www.ledvance.de/garantie-reklamationsformular aufrufen, ausdrucken und Pflichtangaben ausfüllen. Eine Kopie des Rechnungsbeleges beilegen und beide Dokumente ausreichend frankiert an folgende Rücksende-/Reklamationsadresse senden:

LEDVANCE SASU
Abteilung CQM
5 rue d´Altorf
67120 Molsheim
France

 
Reklamationen an andere Postadressen können nicht bearbeitet werden. 
 
ii) Online-Einsendung:
Das Online-Reklamationsformular unter www.ledvance.de/reklamation aufrufen, die Pflichtangaben ausfüllen und eine Kopie / Scan des Rechnungsbeleges als Anhang hochladen. Abschließend auf „Fortfahren“ klicken.
 
Reklamationen auf anderem Weg (z.B. per E-Mail, Telefon oder Fax) sind nicht möglich.
 
b) GARANTIEFÄLLE AUSSERHALB DEUTSCHLANDS:
Bei Garantiefällen in einem Garantiegebiet außerhalb Deutschlands erfolgt die Abwicklung des Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung durch die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen.
Örtlich zuständig ist jeweils die LEDVANCE Gesellschaft, in deren Land der Garantienehmer das Garantieprodukt gekauft hat. Eine Übersicht der LEDVANCE Landesgesellschaften findet sich hier: www.ledvance.de/garantie-laenderliste
 
Bei Garantiefällen außerhalb Deutschlands kann die Geltendmachung des Garantieanspruchs wie unter Ziffer 1 a) dargestellt, entweder:
 
i) durch schriftliche Mitteilung per Post ausreichend frankiert an die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Gesellschaft oder 
ii) über das jeweilige Online-Reklamationsformular erfolgen - sofern in der Länderliste unter www.ledvance.de/garantie-laenderliste für das jeweilige Land des Garantiefalls ein Link zu einem Online-Reklamationsformular angegeben ist.
 
Reklamationen auf anderem Weg (z.B. per E-Mail, Telefon oder Fax) sind nicht möglich.

1. Anwendungsbereich, Garantiegeber/-nehmery
1.1. Die LEDVANCE GmbH, Parkring 1 - 5, 85748 Garching bei München (nachfolgend „LEDVANCE“) gewährt hiermit gegenüber dem Garantienehmer ausschließlich die in TABELLE 1 a/b genannte Systemgarantie für das dort jeweils genannten Garantiesystem und den dort genannten Garantiezeitraum.

1.2. Garantienehmer sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, die nach Inkrafttreten gemäß TABELLE 2 und während der Gültigkeitsdauer dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 (nachfolgend „Garantiegebiet“) ein Garantiesystem gemäß TABELLE 1 a/b gekauft haben, soweit der Kauf zu gewerblichen Zwecken oder Zwecken der selbständigen beruflichen Tätigkeit (z.B. gewerbliche Nutzung, gewerblicher Weiterverkauf oder gewerbliche Installation bei Dritten) erfolgte. Ein Garantiefall bezüglich derselben Systemprodukts innerhalb des VIVARES Lichtmanagementsystems, kann jedoch nur einmal von einem Garantienehmer und nicht mehrmals von verschiedenen Garantienehmern in der Verkaufskette geltend gemacht werden.

1.3. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten für die in TABELLE 1 a/b genannte Systemgarantie ab Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen und innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 ausschließlich und abschließend. Etwaige sonstige wirksame Garantieansprüche im Hinblick auf LEDVANCE-Produkte bleiben unberührt und können vom jeweiligen  Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Garantiebedingungen innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.

2. Garantiegegenstand
2.1. Gegenstand der Systemgarantie ist das gesamte Garantiesystem, ausschließlich bestehend aus den miteinander verbundenen Systemprodukte gemäß TABELLE 1 a/b nebst integrierter oder mitgelieferter Firmware/Software einschließlich etwaiger diesbezüglicher ordnungsgemäß installierter Patches, Bugfixes, Updates und/oder Upgrades.

2.2. Nicht von der Systemgarantie und den Garantieansprüchen umfasst sind Geräte, Produkte, Firmware, Software, optionale Komfortfunktionen wie VIVARES Cloud Service, Fernzugriff auf die Installationen sowie Notstromtests oder mobile Apps von LEDVANCE, des Garantienehmers oder eines Dritten, die keine Systemprodukte gemäß TABELLE 1 a/b und/oder gemäß Ziff. 2.1 nicht Gegenstand der Systemgarantie sind (nachfolgend gemeinsam „Nicht-Systemgarantieprodukte“). LEDVANCE übernimmt keinerlei Verantwortung, Haftung, Gewährleistung oder Garantie für Nicht-Systemgarantieprodukte des Garantienehmers oder eines Dritten, deren Nutzung durch den Garantienehmer oder Dritte oder dadurch entstehende Störungen, Schäden oder Fehler (z.B. Viren oder andere Schadsoftware).

2.3. Die Systemgarantie gilt ausschließlich für die in der Originalverpackung ausgelieferten Original Systemprodukte und etwaiges in der Originalverpackung mitgeliefertes Originalzubehör. Von der Systemgarantie nicht umfasst sind gebrauchte Produkte, austauschbare Leuchtmittel (Lampen) und etwaige mitgelieferte Batterien oder Akkus.

2.4. Zur Inbetriebnahme und Einrichtung des Garantiesystems sind ausschließlich die von LEDVANCE freigegebenen Apps und Software gestattet. Die Nutzung unterliegt ausschließlich den App/Software Nutzungsbedingungen, die bei der Installation angezeigt werden und entsprechend darin verfügbar sind. Die Störungen, Schäden oder Fehler, die durch die Nutzung der Apps/Software oder einen Verstoß gegen deren Nutzungsbedingungen verursacht wurden, sind nicht von der vorliegenden Systemgarantie und den Garantieansprüchen umfasst.

3. Garantievoraussetzungen
3.1. Unter den Bedingungen, dass

a) die Systemprodukte während des gesamten Garantiezeitraums ununterbrochen als gesamtes Garantiesystem gemäß Ziff. 2.1 betrieben wurde

b) der maximale Drehungsgrad für das BIOLUX HCL-System wird gemäß TABELLE 1 a nicht überschritten

c) die Produktlebensdauer für das VIVARES Lichtmanagementsystem wird gemäss der TABELLE 1 b nicht überschritten.

Bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen unter 3.1, garantiert LEDVANCE gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen im Rahmen einer Systemgarantie, dass das Garantiesystem innerhalb des Garantiezeitraums frei von Herstellungs- und Materialfehlern ist.

3.2. Garantieansprüche aufgrund dieser Systemgarantie bestehen nicht, soweit einzelne Systemprodukte während des Garantiezeitraums dauerhaft oder zeitweise
a) außerhalb eines Garantiesystems isoliert als Einzelprodukt oder
b) in Kombination oder Verbindung mit einem Nicht-Systemgarantieprodukt gemäß Ziff. 2.2 (mit Ausnahme der BIOLUX-App) betrieben werden.

Dies gilt auch, soweit es sich bei dem Nicht-Systemgarantieprodukt um ein LEDVANCE Produkt handelt. Etwaige gesondert bestehende Einzelgarantien von LEDVANCE für solche Nicht-Systemgarantieprodukte von LEDVANCE bleiben unberührt.

3.3. Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit das Garantiesystem stets innerhalb der zulässigen Spezifikationen gemäß dem Produktdatenblatt betrieben und entsprechend der Installations-/Bedienungsanleitung installiert, in Betrieb genommen und verwendet wurde.

3.4.Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Rechnungsdatum des Kaufs, ausgewiesen im Kaufbeleg durch den Garantienehmer. Wurden die einzelnen Systemprodukte an unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft, ist das Systemprodukt mit dem frühesten Kaufdatum für den Beginn des Garantiezeitraums maßgeblich.

4. Ausschluss des Garantieanspruchs 
Garantieansprüche sind insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) bei lediglich geringfügigen, unerheblichen Schäden oder Fehlern des Garantiesystems welche die Leistung des Garantieprodukts nicht wahrnehmbar beeinträchtigen (z.B. Ausfall einzelner von mehreren LED-Chips oder LED-Arrays, flimmerarmer Betrieb, kurzfristige inhomogene Lichtausbeute, Abweichungen in nicht wesentlichen Funktionalitäten)   

b) wenn die vom Hersteller angegebene und in den technischen Produktdaten ausgewiesene gewöhnliche Nennlebensdauer des Systemprodukts innerhalb des Garantiezeitraums erreicht wird und/oder bei produktbedingtem gewöhnlichem Absinken des Lichtstroms des Systemprodukts im Rahmen der Herstellerspezifikationen (insbes. bei Angabe der Lebensdauer mit L-Wert und/oder B-Wert wie z.B. „L70/B20“), 

c) bei produktbedingten, nach Stand der Technik gewöhnlichen Lichtfarbveränderungen des Systemprodukts,

d) bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß des Garantiesystems (z.B. Veränderungen durch Verwitterung bei Einsatz des Garantieprodukts im Freien),

e) bei nicht ordnungsgemäßem oder unsachgemäßem Gebrauch des Systemprodukts,

f) bei Betrieb des Garantiesystems in unzulässiger oder ungeeigneter Betriebsumgebung (z.B. bei übermäßiger Feuchtigkeit, Hitze, Kälte oder Staubbildung oder in korrosiven Umgebungen oder wenn eine Innenraumleuchte unzulässigerweise direkter Sonneneinstrahlung im Außenbereich ausgesetzt wird),

g) bei Schäden oder Fehlern durch Überschreiten der zulässigen Temperaturgrenzwerte, Schaltzyklen oder
Spannungswerte oder durch mangelhafte Versorgungsnetzqualität (z.B. Spannungsspitzen oder Über-/
Unterspannung),

h) soweit das Garantiesystem durch den Garantienehmer oder einen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens LEDVANCE verändert, repariert oder in Verbindung mit Produkten oder Software des Garantienehmers oder eines Dritten betrieben wurde,

i) bei Schäden oder Fehlern, die vom Garantienehmer oder einem Dritten verursacht wurden.

j) bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von LEDVANCE liegen und von LEDVANCE nicht zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen).

5. Garantieleistung 
5.1. Die Garantieleistung wird dem Garantienehmer im Sinne von Ziff. 1.2 gewährt, soweit

a) innerhalb des Garantiezeitraums ein Herstellungs- oder Materialfehler im Sinne von Ziff. 3.1 aufgetreten ist und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziff. 2 und Ziff. 3 vorliegen,
b) keine Ausschlussgründe gemäß Ziff. 4 vorliegen und
c) der Garantienehmer den Garantieanspruch ordnungsgemäß nach TABELLE 3 geltend gemacht hat. 

5.2. Die Garantieleistung besteht ausschließlich und nach alleiniger Wahl von LEDVANCE in

a) der Zurverfügungstellung eines kostenlosen Ersatzprodukts gemäß Ziff. 5.3 oder
b) nur falls der Garantienehmer LEDVANCE-Direktkunde ist - einer Gutschrift in Höhe des Kaufpreises auf dem Kundenkonto des Garantienehmers.

Die Garantieleistung wird ausschließlich für die jeweilige(n) defekte(n) einzelne(n) Systemprodukt und nicht für das gesamte Garantiesystem gewährt.
LEDVANCE-Direktkunde ist, wer das Garantieystem direkt von LEDVANCE oder einer LEDVANCE-Gesellschaft mit Sitz im Garantiegebiet (und nicht von einem Händler oder sonstigen Dritten) gekauft hat.

5.3. LEDVANCE behält sich im Falle einer Ersatzlieferung das Recht vor, Ersatz durch ein anderes gleichartiges und gleichwertiges Produkt zu leisten, dessen Eigenschaften, Spezifikationen und Design vom Systemprodukt abweichen können. Die Versendung des Ersatzprodukts erfolgt ausschließlich innerhalb des Garantiegebiets.

5.4. Nicht vom Garantieanspruch umfasst und kein Bestandteil der Garantieleistung sind insbesondere

a) eine Reparatur des Systemprodukts,
b) eine Erstattung von Kosten der Rücksendung des defekten Systemprodukts gemäß TABELLE 3,
c) eine Erstattung von Ein-/Ausbau-, Transport-, Wege-, Arbeits-, Planungs-, Projektmanagement- oder
Materialkosten oder Kosten der Fehlersuche oder
d) sonstige Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (z.B. für Transport- oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn).

5.5. LEDVANCE behält sich bei jedem Garantiefall eine Prüfung des Bestehens eines Garantieanspruchs vor.

5.6. Die Abwicklung des Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen erfolgt 

- bei Garantiefällen in Deutschland durch LEDVANCE und 

- bei Garantiefällen im Garantiegebiet außerhalb Deutschlands durch die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE-Landesgesellschaft gemäß TABELLE 3 (nachfolgend „LEDVANCE-Gesellschaft“).

Das Land des Garantiefalls ist das Land im Garantiegebiet, in dem der Garantienehmer das Garantiesystem gekauft hat.

5.7. Örtlich zuständig ist jeweils die LEDVANCE Gesellschaft, in deren Land der Garantienehmer das Garantieprodukt gekauft hat. Eine Übersicht der LEDVANCE Landesgesellschaften findet sich hier:
www.ledvance.de/garantie-laenderliste Die Garantieleistung geht dem Garantienehmer in der Regel innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Geltendmachung des Garantieanspruchs zu.

5.8. Durch die Gewährung der Garantieleistung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert.

6. Vorbehalt gesetzlicher Ansprüche 

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und -rechte des Garantienehmers sowie seine Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) werden durch die vorliegenden Garantiebedingungen und die darin gewährte Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von und parallel zu diesen Garantie-bedingungen und Garantieansprüchen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 
7.1. Diese Garantiebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). 

7.2. Soweit der Garantienehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8. Änderung der Garantiebedingungen 
LEDVANCE behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall bleiben wirksame Garantieansprüche aufgrund der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen unberührt und können vom Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.

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GARANTIEBEDINGUNGEN DER LEDVANCE GMBH FÜR VIVARES LICHTMANAGEMENTSYSTEME (Stand: Juli 2024)