GARANTIEBEDINGUNGEN der ledvance gmbh FÜR LAMPEN GEGENÜBER UNTERNEHMERN

(Stand: Juni 2023)

TABELLE 1a: GARANTIE FÜR LED-LAMPEN GEGENÜBER UNTERNEHMERN

GARANTIEZEITRAUM GARANTIEPRODUKTE
(Produktfamilien)
8 Jahre
 
• OSRAM HQL LED 14,5W bis 41W mit den Grundcodes AC2622*, AC3290*, AC3291*
5 Jahre
  • • HQI LED
  • • HQL LED
  • • PARATHOM DIM Classic Glas
  •   PARATHOM DIM Classic Heatsink
  •   PARATHOM DIM PIN (G4/G9)
  •   PARATHOM DIM R7S 78 75
  •   PARATHOM DIM R7S 78 100
  •   PARATHOM DIM R7S 118 125
  •   PARATHOM DIM R7S 118 150
  •   PARATHOM DIM Spot
  •   PARATHOM PRO Classic Glas
  •   PARATHOM PRO Spot
  • • SubstiTUBE T8 Pro
  •   SubstiTUBE T8 Pro Ultra Output
  •   SubstiTUBE T8 Advanced
  •   SubstiTUBE T8 Advanced Ultra Output
  •   SubstiTUBE T8 Connected
  •   SubstiTUBE T8 Food
  •   SubstiTUBE T8 Motion Sensor
  •   SubstiTUBE T8 U-Shape
  •   SubstiTUBE T5 HO/HE
  • • NAV LED
4 Jahre • PARATHOM PIN/R7s/T26
• PARATHOM Classic Glas
3 Jahre
  • • DULUX LED
  • • LEDinestra
  •   LEDinestra DIM
  • • SPECIAL T SLIM
  • • SubstiTUBE T9
  •   SubstiTUBE Value
  • • Vintage 1906

TABELLE 1B: GARANTIE FÜR KONVENTIONELLE LAMPEN GEGENÜBER UNTERNEHMERN

GARANTIEZEITRAUM GARANTIEPRODUKTE
(Produktfamilien)
8 Jahre
(bei einer Brenndauer von maximal 4.000 Stunden pro Jahr und maximal einem Schaltzyklus pro Tag)
• LUMILUX T8 XXT
5 Jahre
(bei einer Brenndauer von maximal 4.000 Stunden pro Jahr und maximal einem Schaltzyklus pro Tag)
• DULUX L XT
• LUMILUX T5 HE XT
• LUMILUX T5 HO XT
• LUMILUX T8 XT
3 Jahre
(bei einer Brenndauer von maximal 4.000 Stunden pro Jahr)
  • • LUMILUX T5 HE and HE ES
  • • LUMILUX T5 HO and HO ES

TABELLE 2: INKRAFTTRETEN UND GARANTIEGEBIET

Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen: 01.Juni 2023
Garantiegebiet (soweit nicht abweichend angegeben): Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschließlich des Vereinigten Königreichs (auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs) sowie folgende Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland

TABELLE 3: GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN

1) WAS MUSS BEI EINEM GARANTIEFALL EINGEREICHT WERDEN?

Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs muss der Garantienehmer vor Ablauf des Garantiezeitraums (s. Tabelle 1a) und 1b) folgende Dokumente an LEDVANCE bzw. die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE-Landesgesellschaft entweder per Post oder online einsenden:

a) Das Reklamationsformular (soweit online verfügbar) oder einfache schriftliche Mitteilung mit jeweils folgenden Pflichtangaben:
- Vor- und Nachname sowie gültige Postanschrift des Garantienehmers,
- bei LEDVANCE-Direktkunden zusätzlich die LEDVANCE-Kunden-Nr. des Garantienehmers
- Produktdetails des Garantieprodukts (insbes. Produktbezeichnung, Produktnummer (EAN) / Produkt Identcode (IC), gekaufte und reklamierte Menge)
- Reklamationsgrund

Für Garantiefälle innerhalb Deutschlands
Internet-Download-Link zum Reklamationsformular für den Postweg:
www.ledvance.de/garantie-reklamationsformular
 
Link zum Reklamationsformular für die Online-Reklamation:
www.ledvance.de/reklamation
 

Für Garantiefälle außerhalb Deutschlands
Link zur Länderliste der LEDVANCE Landesgesellschaften, einschließlich der verfügbaren Reklamationsformulare: www.ledvance.de/garantie-laenderliste

Sofern dort kein gesondertes Reklamationsformular verfügbar ist, genügt eine einfache schriftliche Mitteilung mit den vorgenannten Pflichtangaben an die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Gesellschaft unter ihrer in der Länderliste angegebene Adresse (siehe hierzu Ziffer 2 b) ii)).

b) eine Kopie bzw. Scan der Originalrechnung für das Garantieprodukt oder - nur bei LEDVANCE-Direktkunden - eine Kopie des Original-LEDVANCE-Lieferscheins.
 
Die Rücksendung des defekten Garantieprodukts ist zunächst NICHT erforderlich:

Einer Rücksendung des defekten Garantieprodukts bedarf es nur nach Aufforderung durch LEDVANCE bzw. die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft. In diesem Fall ist das defekte Garantieprodukt vollständig, ausreichend frankiert und in bruchsicherer Verpackung per Post an die unten angegebene Adresse (unter 2) a) i) oder 2) b) i) einzusenden.

2) AN WEN UND IN WELCHER FORM SIND DAS REKLAMATIONSFORMULAR UND DIE KOPIE DES RECHNUNGSBELEGES EINZUSENDEN?

a) GARANTIEFÄLLE IN DEUTSCHLAND:
Bei Garantiefällen innerhalb Deutschlands kann die Geltendmachung eines Garantieanspruchs entweder per Post oder über das Online-Reklamationsformular erfolgen:

i) Einsendung per Post
Reklamationsformular unter www.ledvance.de/garantie-reklamationsformular aufrufen, ausdrucken und Pflichtangaben ausfüllen. Eine Kopie des Rechnungsbeleges beilegen und beide Dokumente ausreichend frankiert an folgende Rücksende-/Reklamationsadresse senden:
 
LEDVANCE GmbH
Abteilung CQM
Steinerne Furt 62
86167 Augsburg
Deutschland

 
Reklamationen an andere Postadressen können nicht bearbeitet werden.
 
ii) Online-Einsendung
Das Online-Reklamationsformular unter www.ledvance.de/reklamation aufrufen, die Pflichtangaben ausfüllen und eine Kopie / Scan des Rechnungsbeleges als Anhang hochladen. Abschließend auf „Fortfahren“ klicken.
 
Reklamationen auf anderem Weg (z.B. per E-Mail, Telefon oder Fax) sind nicht möglich.
b) GARANTIEFÄLLE AUSSERHALB DEUTSCHLANDS:
Bei Garantiefällen in einem Garantiegebiet außerhalb Deutschlands erfolgt die Abwicklung des Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung durch die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen.
Örtlich zuständig ist jeweils die LEDVANCE Landesgesellschaft, in deren Land der Garantienehmer das Garantieprodukt gekauft hat. Eine Übersicht der LEDVANCE Landesgesellschaften findet sich hier: www.ledvance.de/garantie-laenderliste.
 
Bei Garantiefällen außerhalb Deutschlands kann die Geltendmachung des Garantieanspruchs wie unter Ziffer 1 a) dargestellt, entweder:
 
i) durch schriftliche Mitteilung per Post ausreichend frankiert an die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Gesellschaft oder
ii) über das jeweilige Online-Reklamationsformular erfolgen - sofern in der Länderliste unter www.ledvance.de/garantie-laenderliste für das jeweilige Land des Garantiefalls ein Link zu einem Online-Reklamationsformular angegeben ist.
 
Reklamationen auf anderem Weg (z.B. per E-Mail, Telefon oder Fax) sind nicht möglich.

1. Anwendungsbereich, Garantiegeber/-nehmer
1.1. Die LEDVANCE GmbH, Parkring 1-5, 85748 Garching bei München (nachfolgend „LEDVANCE“) gewährt hiermit gegenüber dem Garantienehmer ausschließlich die in TABELLE 1a/b genannte Garantie für die dort jeweils genannten Garantieprodukte und Garantiezeiträume.

1.2. Garantienehmer sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, die nach Inkrafttreten gemäß TABELLE 2 und während der Gültigkeitsdauer dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 (nachfolgend „Garantiegebiet“) ein Garantieprodukt gemäß TABELLE 1a/b gekauft haben, soweit der Kauf zu gewerblichen Zwecken oder Zwecken der selbständigen beruflichen Tätigkeit (z.B. gewerbliche Nutzung, gewerblicher Weiterverkauf oder gewerbliche Installation bei Dritten) erfolgte. Ein Garantiefall bezüglich desselben Garantieprodukts kann jedoch nur einmal von einem Garantienehmer und nicht mehrmals von verschiedenen Garantienehmern in der Verkaufskette geltend gemacht werden.

1.3. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten für die in TABELLE 1a/b genannte Garantie ab Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen und innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 ausschließlich und abschließend. Etwaige sonstige wirksame Garantieansprüche bezüglich vor Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen oder außerhalb des Garantiegebiets erworbener LEDVANCE-Produkte bleiben unberührt und können vom jeweiligen Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Garantiebedingungen innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.

2. Garantiegegenstand und -voraussetzungen
2.1. LEDVANCE gewährt folgende Garantien:

a)   Bei Garantieprodukten gemäß TABELLE 1a (LED-Lampen) garantiert LEDVANCE gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen, dass das jeweilige Garantieprodukt vorbehaltlich Ziff. 2.2 innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums frei von Herstellungs- und Materialfehlern ist.
b)   Unter der Bedingung, dass die maximale Brenndauer und die maximalen Schaltzyklen gemäß TABELLE 1b, soweit angegeben, nicht überschritten wurden, garantiert LEDVANCE bei Garantieprodukten gemäß TABELLE 1b (konventionelle Lampen) gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen, dass das jeweilige Garantieprodukt vorbehaltlich Ziff. 2.2 innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums frei von Herstellungs- und Materialfehlern ist.

2.2. Die Garantie gilt ausschließlich für das in der Originalverpackung ausgelieferte Original-Garantieprodukt und etwaiges in der Originalverpackung mitgeliefertes Originalzubehör. Von der Garantie nicht umfasst sind gebrauchte Produkte und etwaige mitgelieferte Batterien oder Akkus.

2.3. Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit das Garantieprodukt stets innerhalb der zulässigen Spezifikationen gemäß dem Produktdatenblatt betrieben und entsprechend der Installations-/Bedienungsanleitung installiert, in Betrieb genommen und verwendet wurde.

2.4. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Rechnungsdatum des Kaufs, ausgewiesen im Kaufbeleg, durch den Garantienehmer.

3. Ausschluss des Garantieanspruchs
Garantieansprüche sind insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) bei lediglich geringfügigen, unerheblichen Schäden oder Fehlern des Garantieprodukts welche die Leistung des Garantieprodukts nicht wahrnehmbar beeinträchtigen (z.B. Ausfall einzelner von mehreren LED-Chips oder LED-Arrays), 
b) wenn die vom Hersteller angegebene und in den technischen Produktdaten ausgewiesene gewöhnliche Nennlebensdauer des Garantieprodukts innerhalb des Garantiezeitraums erreicht wird und/oder bei produktbedingtem gewöhnlichem Absinken des Lichtstroms des Garantieprodukts im Rahmen der Herstellerspezifikationen (insbes. bei Angabe der Lebensdauer mit L-Wert und/oder B-Wert wie z.B. „L70/B20“),
c) bei produktbedingten, nach Stand der Technik gewöhnlichen Lichtfarbveränderungen des Garantieprodukts,
d) bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß des Garantieprodukts (z.B. Veränderungen durch Verwitterung bei Einsatz des Garantieprodukts im Freien),
e) bei nicht ordnungsgemäßem oder unsachgemäßem Gebrauch des Garantieprodukts,
f) bei Betrieb des Garantieprodukts in unzulässiger oder ungeeigneter Betriebsumgebung (z.B. bei übermäßiger Feuchtigkeit, Hitze, Kälte oder Staubbildung oder in korrosiven Umgebungen), oder wenn eine Innenraumleuchte unzulässigerweise direkter Sonneneinstrahlung im Außenbereich ausgesetzt wird,
g) bei Schäden oder Fehlern durch Überschreiten der zulässigen Temperaturgrenzwerte, Schaltzyklen oder Spannungswerte oder durch mangelhafte Versorgungsnetzqualität (z.B. Spannungsspitzen oder Über-/ Unterspannung),
h) soweit das Garantieprodukt durch den Garantienehmer oder einen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens LEDVANCE verändert, repariert oder in Verbindung mit Produkten oder Software des Garantienehmers oder eines Dritten betrieben wurde,
i) bei Schäden oder Fehlern, die vom Garantienehmer oder einem Dritten verursacht wurden, oder
j) bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von LEDVANCE liegen und von LEDVANCE nicht zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen).

4. Garantieleistung
4.1. Die Garantieleistung wird dem Garantienehmer im Sinne von Ziff. 1.2 gewährt, soweit

a) innerhalb des Garantiezeitraums ein Herstellungs- oder Materialfehler im Sinne von Ziff. 2.1 a) bzw. Ziff. 2.1 b) aufgetreten ist und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziff. 2 vorliegen,
b) keine Ausschlussgründe gemäß Ziff. 3 vorliegen und
c) der Garantienehmer den Garantieanspruch ordnungsgemäß entsprechend TABELLE 3 geltend gemacht hat.

4.2. Die Garantieleistung besteht ausschließlich und nach alleiniger Wahl von LEDVANCE in

a) der Zurverfügungstellung eines kostenlosen Ersatzprodukts gemäß Ziff. 4.3 oder
b) - nur falls der Garantienehmer LEDVANCE-Direktkunde ist - einer Gutschrift in Höhe des Kaufpreises auf dem Kundenkonto des Garantienehmers.

LEDVANCE-Direktkunde ist, wer das Garantieprodukt direkt von LEDVANCE oder einer LEDVANCE-Gesellschaft mit Sitz im Garantiegebiet (und nicht von einem Händler oder sonstigen Dritten) gekauft hat.

4.3. LEDVANCE behält sich im Falle einer Ersatzlieferung das Recht vor, Ersatz durch ein anderes gleichartiges und gleichwertiges Produkt zu leisten, dessen Eigenschaften, Spezifikationen und Design vom Garantieprodukt abweichen können. Die Versendung des Ersatzprodukts erfolgt ausschließlich innerhalb des Garantiegebiets.

4.4. Nicht vom Garantieanspruch umfasst und kein Bestandteil der Garantieleistung sind insbesondere

a) eine Reparatur des Garantieprodukts,
b) eine Erstattung von Kosten der Rücksendung des defekten Garantieprodukts gemäß TABELLE 3 ,
c) eine Erstattung von Ein-/Ausbau-, Transport-, Wege-, Arbeits-, Planungs-, Projektmanagement- oder Materialkosten oder Kosten der Fehlersuche oder
d) sonstige Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (z.B. für Transport- oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn).

4.5. LEDVANCE behält sich bei jedem Garantiefall eine Prüfung des Bestehens eines Garantieanspruchs vor.

4.6. Die Abwicklung des Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen erfolgt

- bei Garantiefällen in Deutschland durch LEDVANCE und

- bei Garantiefällen im Garantiegebiet außerhalb Deutschlands durch die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE-Landesgesellschaft gemäß TABELLE 3 (nachfolgend „LEDVANCE-Gesellschaft“).

4.7. Örtlich zuständig ist jeweils die LEDVANCE Gesellschaft, in deren Land der Garantienehmer das Garantieprodukt gekauft hat. Eine Übersicht der LEDVANCE Landesgesellschaften findet sich hier: www.ledvance.de/garantie-laenderliste. Die Garantieleistung geht dem Garantienehmer in der Regel innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Geltendmachung des Garantieanspruchs zu.

4.8. Durch die Gewährung der Garantieleistung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert.

5. Vorbehalt gesetzlicher Ansprüche
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und -rechte des Garantienehmers sowie seine Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) werden durch die vorliegenden Garantiebedingungen und die darin gewährte Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von und parallel zu diesen Garantiebedingungen und Garantieansprüchen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
6.1. Diese Garantiebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

6.2. Soweit der Garantienehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

7. Änderung der Garantiebedingungen
LEDVANCE behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall bleiben wirksame Garantieansprüche aufgrund der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen unberührt und können vom Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.

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HQL Flyer: Garantieverlängerung