(Stand: Oktober 2023)
GARANTIE-ZEITRAUM |
GARANTIEART |
GARANTIEPRODUKTE |
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|
Beschränkte Garantie |
• ENDURA® PRO |
5 Jahre |
Standardgarantie |
• 1906® |
5 Jahre |
Beschränkte Garantie |
• ENDURA® STYLE SOLAR |
5 Jahre |
Beschränkte Garantie |
• SPOT SERIES |
3 Jahre | Standardgarantie |
• ENDURA® FLOOD und ENDURA® GARDEN FLOOD mit einer Nennleistung von 50 W oder weniger • LED WORKLIGHT • SENSOR CEILING • SENSOR WALL • SUBMARINE® LED |
3 Years |
Beschränkte Garantie (beschränkt auf LED-Modul und Treiber) |
• CABINET LED • LED BULKHEAD • LED OFFICE LINE • LED POWER BATTEN • LED SWITCH BATTEN • LED VALUE BATTEN • LINEAR LED FLAT® • LINEAR LED SLIM • LINEAR LED TURN • SUMARINE® INTEGRATED • TUBEKIT LED® • SMART+ |
Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen: |
01.10.2023 |
Garantiegebiet: |
Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschließlich des Vereinigten Königreichs (auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs) sowie folgende Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland |
1) WAS MUSS BEI EINEM GARANTIEFALL EINGEREICHT WERDEN? |
1. Anwendungsbereich, Garantiegeber/-nehmer
1.1. Die LEDVANCE GmbH, Parkring 1-5, 85748 Garching bei München (nachfolgend „LEDVANCE“) gewährt hiermit gegenüber dem Garantienehmer ausschließlich die in TABELLE 1 genannte Garantie für die dort jeweils genannten Garantieprodukte und Garantiezeiträume.
1.2. Garantienehmer sind ausschließlich Verbraucher, die nach Inkrafttreten gemäß TABELLE 2 und während der Gültigkeitsdauer dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 (nachfolgend „Garantiegebiet“) ein Garantieprodukt gemäß TABELLE 1 gekauft haben, soweit der Kauf nicht zu gewerblichen Zwecken oder Zwecken der selbständigen beruflichen Tätigkeit (z.B. gewerbliche Nutzung, gewerblicher Weiterverkauf oder gewerbliche Installation bei Dritten) erfolgte.
1.3. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten für die in TABELLE 1 genannte Garantie ab Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen und innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 ausschließlich und abschließend. Etwaige sonstige wirksame Garantieansprüche bezüglich vor Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen oder außerhalb des Garantiegebiets erworbener LEDVANCE-Produkte bleiben unberührt und können vom jeweiligen Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Garantiebedingungen innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.
2. Garantiegegenstand und -voraussetzungen
2.1. Es bestehen folgende Garantiearten:
a) Standardgarantie: Im Falle einer Standardgarantie gemäß TABELLE 1 garantiert LEDVANCE gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen, dass sämtliche Teile des jeweiligen Garantieprodukts vorbehaltlich Ziff. 2.2 innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
b) Beschränkte Garantie: Im Falle einer Beschränkten Garantie gemäß TABELLE 1 garantiert LEDVANCE gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen, dass ausschließlich das LED-Modul und der Treiber des jeweiligen Garantieprodukts vorbehaltlich Ziff. 2.2 innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
2.2. Die Garantie gilt ausschließlich für das in der Originalverpackung ausgelieferte Original-Garantieprodukt und etwaiges in der Originalverpackung mitgeliefertes Originalzubehör. Von der Garantie nicht umfasst sind gebrauchte Produkte, austauschbare Leuchtmittel (Lampen) und etwaige mitgelieferte Batterien oder Akkus.
2.3. Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit das Garantieprodukt stets innerhalb der zulässigen Spezifikationen gemäß dem Produktdatenblatt betrieben und entsprechend der Installations-/Bedienungsanleitung installiert, in Betrieb genommen und verwendet wurde.
2.4. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Rechnungsdatum des Kaufs, ausgewiesen im Kaufbeleg durch den Garantienehmer.
3. Ausschluss des Garantieanspruchs
Garantieansprüche sind insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) bei lediglich geringfügigen, unerheblichen Schäden oder Fehlern des Garantieprodukts welche die Leistung des Garantieprodukts nicht wahrnehmbar beeinträchtigen (z.B. Ausfall einzelner von mehreren LED-Chips oder LED-Arrays),
b) wenn die vom Hersteller angegebene und in den technischen Produktdaten ausgewiesene gewöhnliche Nennlebensdauer des Garantieprodukts innerhalb des Garantiezeitraums erreicht wird und/oder bei produktbedingtem gewöhnlichem Absinken des Lichtstroms des Garantieprodukts,
c) bei produktbedingten, nach Stand der Technik gewöhnlichen Lichtfarbveränderungen des Garantieprodukts,
d) bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß des Garantieprodukts (z.B. Veränderungen durch Verwitterung bei Einsatz des Garantieprodukts im Freien),
e) bei nicht ordnungsgemäßem oder unsachgemäßem Gebrauch des Garantieprodukts,
f) bei Betrieb des Garantieprodukts in unzulässiger oder ungeeigneter Betriebsumgebung (z.B. bei übermäßiger Feuchtigkeit, Hitze, Kälte oder Staubbildung, in korrosiven Umgebungen oder wenn eine Innenraumleuchte unzulässigerweise direkter Sonneneinstrahlung im Außenbereich ausgesetzt wird),
g) bei Schäden oder Fehlern durch mangelhafte Versorgungsnetzqualität (z.B. Spannungsspitzen oder Über-/ Unterspannung),
h) soweit das Garantieprodukt durch den Garantienehmer oder einen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens LEDVANCE verändert, repariert oder in Verbindung mit Produkten oder Software des Garantienehmers oder eines Dritten betrieben wurde,
i) bei Schäden oder Fehlern, die vom Garantienehmer oder einem Dritten verursacht wurden, oder
j) bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von LEDVANCE liegen und von LEDVANCE nicht zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen).
4. Garantieleistung
4.1. Die Garantieleistung wird dem Garantienehmer im Sinne von Ziff. 1.2 gewährt, soweit
a) innerhalb des Garantiezeitraums ein Herstellungs- oder Materialfehler im Sinne von Ziff. 2.1 a) bzw. Ziff. 2.1 b) aufgetreten ist und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziff. 2 vorliegen,
b) keine Ausschlussgründe gemäß Ziff. 3 vorliegen und
c) der Garantienehmer den Garantieanspruch ordnungsgemäß entsprechend TABELLE 3 geltend gemacht hat.
4.2. Die Garantieleistung besteht ausschließlich in der Zurverfügungstellung eines kostenlosen Ersatzprodukts gemäß den Bestimmungen dieser Ziff. 4. LEDVANCE behält sich das Recht vor, Ersatz durch ein anderes gleichartiges und gleichwertiges Produkt zu leisten, dessen Eigenschaften, Spezifikationen und Design vom Garantieprodukt abweichen können. Die Versendung des Ersatzprodukts erfolgt ausschließlich innerhalb des Garantiegebiets und in der Regel innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Geltendmachung des Garantieanspruchs.
4.3. Nicht vom Garantieanspruch umfasst und kein Bestandteil der Garantieleistung sind insbesondere
a) eine Reparatur des Garantieprodukts,
b) eine vollständige oder teilweise Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises,
c) eine Erstattung von Kosten der Rücksendung des defekten Garantieprodukts gemäß TABELLE 3 ,
d) eine Erstattung von Ein-/Ausbau-, Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten oder
e) sonstige Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (z.B. für Transport- oder Folgeschäden).
4.4. LEDVANCE behält sich bei jedem Garantiefall eine Prüfung des Bestehens des Garantieanspruchs vor.
4.5. Die Abwicklung des Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen erfolgt
- bei Garantiefällen in Deutschland durch LEDVANCE und
- bei Garantiefällen im Garantiegebiet außerhalb Deutschlands durch die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft gemäß TABELLE 3 (nachfolgend „LEDVANCE-Gesellschaft“).
Örtlich zuständig ist jeweils die LEDVANCE Gesellschaft, in deren Land der Garantienehmer das Garantieprodukt gekauft hat. Eine Übersicht der LEDVANCE Landesgesellschaften findet sich hier: www.ledvance.de/garantie-laenderliste
4.6. Durch die Gewährung der Garantieleistung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert.
5. Vorbehalt gesetzlicher Ansprüche
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.
6. Anwendbares Recht
Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Jedoch bleiben die Anwendung und die unentgeltliche Geltendmachung zwingender gesetzlicher verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen des Landes, in welchem der Garantienehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
7. Änderung der Garantiebedingungen
LEDVANCE behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall bleiben wirksame Garantieansprüche aufgrund der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen unberührt und können vom Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.